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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Rückgabe

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so ist er bei Fernabsatz-Bestellungen an seine Erklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie binnen einer Frist von 14 Tagen nach Eingang der Ware widerruft. Der Widerruf kann ohne Angaben von Gründen erfolgen und muss schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:

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Volker Schulz
Am Heiligenstock 8
35080 Bad Endbach

Telefon: (Germany -0049) 02776/ 911 902
Telefax: (Germany -0049) 02776/ 911 903
Email:

Der Kunde ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Zurücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,00 der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist dir Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Kunde darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Kunde zu übernehmen.

Ein Widerrufs- / Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz besteht nicht in den folgenden Fällen:

- bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Dies betrifft beispielsweise:
- Lampen mit Werbeaufdrucken, welche wir auf Bestellung des Kunden hin anfertigen
- bei der Lieferung von DVDs, Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt wurden
- einzeln erworbene Halbleiter, z.B. LEDs
- in den sonstigen Fällen des § 312 d Abs. 4 BGB

§ 2 Geltungsbereich

Die Lieferungen und Angebote der Schulz Bild- und Tontechnik erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit den Geschäftspartnern, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Schulz Bild- und Tontechnik diese schriftlich, fernschriftlich oder per elektronischer übermittlung bestätigt.

Im Falle einer einzelvertraglichen Vereinbarung gelten die Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schulz Bild- und Tontechnik ergänzend für den Bereich der Geschäftsbeziehung, der nicht von der einzelvertraglichen Vereinbarung erfaßt ist.

§ 3 Angebot und Vertragsschluß

Angebote der Schulz Bild- und Tontechnik sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Annahmeerklärungen der Schulz Bild- und Tontechnik bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder elektronisch übermittelten Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu bereits bestehenden Verträgen.

Abbildungen und Angaben von technischen Geräten im Online-Shop sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung technischer Geräte bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbare änderung erfährt.

§ 4 Preise

Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung im Einzelfall getroffen wird, sind die Preise der bei Vertragsschluß gültigen Preisliste aus dem Online-Shop maßgeblich. Die Preise verstehen sich ab Lager. Transportkosten und Transportversicherungskosten sind in den Preisen nicht enthalten und vom Kunden zu tragen. Alle Preise im Shop verstehen sich inklusive der gesetztlichen MwSt.

§ 5 Lieferfristen, höhere Gewalt, Gefahrübergang

Lieferzeiten gelten nur als annähernd vereinbart, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixzeiten oder als Fixtermine bezeichnet sind.

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und sonstiger von Schulz Bild- und Tontechnik nicht zu beeinflussender Ereignisse wie z. B. Streik, Aussperrung und Betriebsstörungen, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat Schulz Bild- und Tontechnik auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Schulz Bild- und Tontechnik, die Lieferung und die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit oder wird Schulz Bild- und Tontechnik von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

Auf die genannten Umstände kann sich Schulz Bild- und Tontechnik nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

Sofern Schulz Bild- und Tontechnik die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede angefangene Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Schulz Bild- und Tontechnik. Schulz Bild- und Tontechnik ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die Transportperson übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Schulz Bild- und Tontechniks verlassen hat.

§ 6 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate und beginnt mit dem Lieferdatum.

Bei Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, leistet Schulz Bild- und Tontechnik nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden, Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt innerhalb einer angemessenen Frist die Nachbesserung fehl oder kann kein Ersatz geliefert werden, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Schulz Bild- und Tontechnik als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren Schäden oder von Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung der Schulz Bild- und Tontechniks ist auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 8 Zahlungsbedingungen

Wir akzeptieren Zahlungen per Vorauskasse, iPayment (Kreditkarte) oder bei Behörden per Rechnung. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Auslandsüberweisungen nicht übernehmen können, diese sind in voller Höhe vom Kunden zu tragen!

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die Liefergegenstände bleiben Eigentum der Schulz Bild- und Tontechniks bis zur Erfüllung aller offenen Forderungen, die der Schulz Bild- und Tontechniks - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen den Kunden zustehen. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Schulz Bild- und Tontechniks dürfen die Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt werden. Ebenso sind Sicherungsübereignungen und Verpfändungen untersagt. Ist der Kunde Händler ( Wiederverkäufer ) so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, daß die Forderungen aus dem Weiterverkauf jederzeit gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte der Schulz Bild- und Tontechniks bereits jetzt an diese abgetreten werden.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der Liefergegenstände berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann Schulz Bild- und Tontechnik den Kaufgegenstand vom Käufer heraus verlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes trägt der Käufer. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt hat der Kunde der Schulz Bild- und Tontechnik sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Schulz Bild- und Tontechnik hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Durchführung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und bei technischen Geräten alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten unverzüglich ausführen zu lassen. Soweit der Wert der von der Schulz Bild- und Tontechnik unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände, die noch ausstehende Gesamtforderung der Schulz Bild- und Tontechnik um mehr als 10% übersteigt, ist Schulz Bild- und Tontechnik auf Verlangen des Kunden zur Freigabe des ihr zur Sicherheit dienenden Eigentumsvorbehalts verpflichtet.

§ 10 Urheberrecht

Die Rechte an den eigen produzierten Motiven und Abbildungen sowie Bedienungsanleitungen und technischen Schaltungen sind geistiges Eigentum der Schulz Bild- und Tontechnik. Reproduktion, Vervielfältigung und Veröffentlichung der Abbildungen ohne Erlaubnis von Schulz Bild- und Tontechnik sind nicht gestattet und werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

§ 11 Batterieverordnung

Bitte beachten Sie, dass Batterien und Akkus mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne nicht in den Hausmüll gehören. Sie können verbrauchte Batterien und Akkus an den dafür vorgesehenen Sammelstellen kostenlos abgeben oder an uns zurück senden. Bitte beachten Sie, dass Sie als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet sind.

§ 12 Altgeräteverordnung

Bitte beachten Sie, dass Sie alte Elektrogeräte nicht in den Hausmüll entsorgen, sondern in die dafür vorgesehenen Sammelstellen kostenlos abgeben oder an uns zurück senden können. Altgeräte werden dann von uns ordnungsgemäss entsorgt bzw. recycelt.

§ 13 anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Schulz Bild- und Tontechnik und ihren Geschäftspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der Schulz Bild- und Tontechnik ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schulz Bild- und Tontechnik unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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